Lohnsteuer und Sozialversicherung: Die wichtigsten Änderungen 2025

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Lohnsteuer und Sozialversicherung: Die wichtigsten Änderungen 2025

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Hey, hast du dich schon gefragt, was sich 2025 in Sachen Lohnsteuer und Sozialversicherung für dich ändert? Keine Sorge, wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengefasst. So behältst du den Überblick und kannst entspannt ins neue Jahr starten.


Lohnsteuer und Sozialversicherung Änderungen

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Alles, was über diesen Grenzen liegt, bleibt beitragsfrei. Für 2025 gelten folgende neue Werte:

  • Kranken- und Pflegeversicherung:

    • Monatlich: 5.512,50 Euro

    • Jährlich: 66.150 Euro

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung:

    • Monatlich: 8.050 Euro

    • Jährlich: 96.600 Euro

Diese Anpassungen bedeuten, dass ein größerer Teil deines Einkommens beitragspflichtig wird, falls du in diesen Bereichen verdienst.


Anhebung des Grundfreibetrags und Ausgleich der kalten Progression

Gute Nachrichten: Der Grundfreibetrag steigt 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro. Das bedeutet, dass ein größerer Teil deines Einkommens steuerfrei bleibt. Zudem werden die Tarifeckwerte um 2,6 % nach rechts verschoben, um die kalte Progression auszugleichen. So bleibt dir trotz Inflation mehr Netto vom Brutto.


Änderungen beim Mindestlohn und Minijob-Grenze

  • Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde.

  • Minijob-Grenze: Die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich entsprechend auf 556 Euro monatlich.

Diese Anpassungen sorgen dafür, dass du bei einem Minijob weiterhin vom Mindestlohn profitierst, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.

Lohnsteuer und Sozialversicherung: Die wichtigsten Änderungen 2025


Neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft

Wenn dein Arbeitgebender dir Mahlzeiten oder eine Unterkunft stellt, gelten ab 2025 höhere Sachbezugswerte:

  • Verpflegung:

    • Frühstück: 2,30 Euro/Tag

    • Mittag-/Abendessen: jeweils 4,40 Euro/Tag

    • Gesamt pro Monat: 333 Euro

  • Unterkunft: 282 Euro/Monat

Diese Werte beeinflussen den geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss.


Anpassungen in der Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt 2025 um 0,2 % auf 3,6 %. Für Kinderlose erhöht sich der Satz auf 4,2 %. Diese Anpassung soll die steigenden Kosten im Pflegebereich decken.


Wegfall der Fünftel-Regelung im Lohnsteuerabzugsverfahren

Ab 2025 entfällt die Möglichkeit, bestimmte Einmalzahlungen wie Abfindungen direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren ermäßigt zu besteuern. Stattdessen muss die ermäßigte Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden.


Fazit

Das Jahr 2025 bringt einige wichtige Änderungen in der Lohnsteuer und Sozialversicherung mit sich. Von erhöhten Beitragsbemessungsgrenzen über Anpassungen beim Mindestlohn bis hin zu neuen Regelungen in der Pflegeversicherung – es ist entscheidend, informiert zu bleiben.

Diese Neuerungen können sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf dein Nettoeinkommen haben. Es lohnt sich daher, die eigenen Finanzen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Bleib am Ball und informiere dich regelmäßig über gesetzliche Änderungen. So stellst du sicher, dass du stets optimal aufgestellt bist und keine finanziellen Überraschungen erlebst.


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