Urlaub am Stück nehmen – geht das überhaupt?

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Urlaub am Stück nehmen – geht das überhaupt?

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„Ich würd gern mal vier Wochen am Stück frei machen – aber geht das überhaupt?“

Der Sommerurlaub steht an, ein Roadtrip durch Skandinavien, ein Yoga-Retreat in Portugal oder einfach mal ausloggen und komplett runterkommen – viele träumen davon, Urlaub am Stück zu nehmen. Doch im Büro hört man schnell Sätze wie: „So lange kannst du hier nicht weg sein!“ oder „Maximal zwei Wochen – mehr geht nicht.“ Aber was ist da eigentlich dran? Und was sagt das Gesetz?

In diesem Artikel klären wir:

  • Ob und wie lange du rechtlich am Stück Urlaub nehmen darfst
  • Welche Regeln dein Arbeitgeber aufstellen darf – und welche nicht
  • Was du tun kannst, wenn dein Antrag abgelehnt wird
  • Wie du deinen langen Urlaub sinnvoll vorbereitest


Was sagt das Gesetz zur Länge des Urlaubs?

Klar ist: Du hast einen Anspruch auf Erholung – und das bedeutet nicht, alle paar Wochen einen Brückentag zu nehmen. Laut § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt:

  • Der Urlaub muss zusammenhängend gewährt werden.
  • Mindestens zwei Wochen am Stück müssen möglich sein.
  • Nur aus „dringenden betrieblichen Gründen“ darf das gekürzt oder gesplittet werden.

Das bedeutet für dich:

  • Du darfst grundsätzlich mehrere Wochen am Stück Urlaub beantragen.
  • Arbeitgeber:innen dürfen das nicht pauschal ablehnen.
  • Wenn’s Stress gibt: Frag nach einer Begründung und schreib den Wunsch ggf. offiziell per Mail.

Laut § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt: Zusammenhängend den Urlaub nehmen


Welche Gründe für eine Ablehnung zulässig sind

Natürlich kann dein Unternehmen Urlaubswünsche ablehnen – aber nicht einfach so. Zulässige Gründe sind z. B.:

  • Engpässe in der Urlaubszeit (z. B. Sommerferien, Weihnachten)
  • Personalmangel durch Krankheit oder Kündigungen
  • Projektphasen mit hohem Arbeitsaufkommen

Was nicht geht:

  • Pauschal zu sagen: „Länger als 2 Wochen genehmigen wir grundsätzlich nicht.“
  • Urlaubsanträge abzulehnen, ohne Begründung.

Tipp: Wenn du planst, mehrere Wochen am Stück zu verreisen:

  • Beantrage den Urlaub frühzeitig (am besten ein halbes Jahr vorher)
  • Sprich persönlich mit Team und Vorgesetzten
  • Biete an, Aufgaben vorzubereiten oder Vertretung zu organisieren

Wie du deinen langen Urlaub gut vorbereitest

Wenn du 3 oder mehr Wochen weg bist, solltest du vorher gut planen – nicht nur, damit dein Urlaub genehmigt wird, sondern auch, damit du ihn wirklich genießen kannst.

Praktische Vorbereitung:

✅ Übergabe-Dokument erstellen

✅ Kolleg:innen einarbeiten (wenn nötig)

✅ Abwesenheitsnotiz mit konkreten Ansprechpartner:innen

✅ To-dos abschließen oder terminieren

✅ Nach dem Urlaub einen Puffer-Tag einplanen (Wiedereinstieg!)

Du hast einen Anspruch auf Erholung – und das bedeutet nicht, alle paar Wochen einen Brückentag zu nehmen.


Und was ist mit Probezeit, Teilzeit oder Werkstudis?

Auch in diesen Fällen darf Urlaub am Stück genommen werden – aber es gibt Feinheiten:

  • In der Probezeit: Gesetzlich hast du zwar Urlaub, aber meist erst anteilig. Lange Reisen solltest du vorher mit der Führungskraft besprechen.
  • Bei Teilzeit: Der Urlaubsanspruch wird anteilig berechnet – aber die Verteilung liegt bei dir.
  • Werkstudis: Wenn du angestellt bist, gelten dieselben Rechte. Achte nur auf Prüfungszeiten o. Ä.

Fazit: Ja, Urlaub am Stück ist erlaubt – aber mit Plan

Deine Rechte kennen macht entspannt: Du darfst deinen Jahresurlaub in großen Blöcken nehmen – solange du dich früh genug kümmerst. Lass dich nicht verunsichern: Das Gesetz ist auf deiner Seite.

Kommunikation ist alles: Sprich offen mit deinem Team, übernimm Verantwortung für Vertretung und Planung – dann wird aus dem Wunsch kein Problem.

Gönn dir die echte Erholung: Zwei Tage frei machen ist nett. Drei Wochen verändern deinen Kopf. Wenn’s für dich möglich ist: Tu’s.


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