Hitzefrei in Büro, Schule und Uni – Gibt’s das wirklich?

3 Minuten

Hitzefrei in Büro, Schule und Uni – Gibt’s das wirklich?

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Wenn der Sommer brennt – darfst du früher Feierabend und Hitzefrei machen? Die Sonne knallt, der Ventilator surrt und du klebst förmlich am Schreibtischstuhl – willkommen im deutschen Hochsommer. In der Schule früher nach Hause, in der Uni lieber ins Schwimmbad und im Büro… ja, was eigentlich? Gibt’s da so was wie Hitzefrei auch für Erwachsene?

In diesem Artikel klären wir:

  • Ob du bei Hitze früher gehen darfst

  • Welche Temperaturgrenzen offiziell gelten

  • Was Schulen, Unis und Büros bei Hitze regeln müssen

  • Was du selbst tun kannst, um einen kühlen Kopf zu bewahren


Hitzefrei aus Kindertagen – schöner Mythos oder echtes Recht?

Erinnerst du dich an den Moment, wenn morgens durchs Klassenzimmer raunte: „Wir haben Hitzefrei!“ – und alle freudig ihre Taschen packten? In der Schulzeit ein echtes Highlight. Aber: Was damals wie ein Naturgesetz klang, war (und ist) gar nicht gesetzlich geregelt.

Tatsächlich ist Hitzefrei keine festgeschriebene Pflichtregelung, sondern eine Ermessenssache. Und das gilt auch heute – egal ob in Schule, Uni oder Job.


Hitzefrei in der Schule: Gibt’s das noch?

Ja – aber nicht automatisch. Jedes Bundesland regelt das etwas anders, und oft liegt die Entscheidung bei der Schulleitung. Typisch ist:

  • Ab 28 Grad Raumtemperatur kann Hitzefrei gegeben werden.

  • Es betrifft meistens die Klassenstufen 1–10.

  • Abschlussklassen und Oberstufen haben meist normal Unterricht.

  • Die Entscheidung wird oft am Vormittag spontan getroffen.

Wichtig: Eltern müssen erreichbar sein, wenn Schüler:innen plötzlich eher nach Hause dürfen.

Hitzefrei in Büro, Schule und Uni – Gibt's das wirklich?


Und an der Uni?

An Hochschulen gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Es gibt kein Hitzefrei, und Lehrveranstaltungen finden in der Regel statt – es sei denn, extreme Bedingungen machen den Aufenthalt im Hörsaal unzumutbar (z. B. technische Ausfälle, fehlende Belüftung, Temperaturen über 35 °C).

Aber: Viele Dozent:innen zeigen Kulanz und bieten in heißen Zeiten Hybridformate, kürzere Einheiten oder Aufzeichnungen an. Fragen lohnt sich also.


Was gilt im Büro?

Im Arbeitsleben gibt’s kein „Hitzefrei“ – aber sehr wohl Arbeitsschutz.

Laut Arbeitsstättenregel ASR A3.5 gelten folgende Richtlinien:

  • Ab 26 °C: Arbeitgeber:innen sollen Maßnahmen ergreifen

  • Ab 30 °C: Maßnahmen müssen ergriffen werden

  • Ab 35 °C Raumtemperatur**: Räume sind nicht mehr als Arbeitsräume geeignet

Mögliche Maßnahmen:

  • Lockerung der Kleiderordnung (z. B. Shorts, T-Shirts)

  • Bereitstellung von Getränken

  • Gleitzeit oder Homeoffice ermöglichen

  • Lüften, Ventilatoren, Sonnenschutz

  • Hitzepausen und Aufgabenverlagerung auf kühlere Zeiten

Wichtig: Das bedeutet nicht automatisch „früher Feierabend“ – aber es bedeutet, dass Arbeitgeber:innen reagieren müssen. Ignorieren sie das, verstoßen sie gegen ihre Fürsorgepflicht.

Mögliche Maßnahmen


Hitzefrei bei körperlicher Arbeit? Hier wird’s kritisch

Wer körperlich arbeitet – z. B. auf dem Bau, in der Logistik oder in der Gastro – ist bei Hitze besonders belastet. Hier greifen die Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und des Arbeitsschutzgesetzes.

Empfehlungen:

  • Mehr Pausen im Schatten

  • Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlegen

  • Leichtere Kleidung zulassen

  • Flüssigkeit bereitstellen

Kommt es zu gesundheitlichen Problemen (z. B. Kreislaufzusammenbruch), kann es bei fehlenden Maßnahmen arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Betrieb geben.


Deine Rechte – und was du tun kannst

Auch wenn du kein automatisches Recht auf Hitzefrei hast, kannst du einiges tun, um nicht am Schreibtisch zu zerschmelzen:

1. Mit Chef:in sprechen

  • Gibt es flexible Arbeitszeiten? Dann früh anfangen und mittags Feierabend machen.

  • Ist Homeoffice möglich? In vielen Wohnungen lässt sich besser lüften.

  • Gibt es Räume mit besserer Belüftung? Platzwechsel kann Wunder wirken.

2. Gesundheit geht vor

  • Du fühlst dich schlecht wegen der Hitze? Sag Bescheid! Niemand muss sich krank arbeiten.

  • Im Zweifel darfst du dich auch krankmelden, wenn die Hitze dich gesundheitlich beeinträchtigt (z. B. Migräne, Kreislauf).

3. Teamlösungen finden

  • Gemeinsam früher anfangen

  • Aufgaben aufteilen: Wer kann morgens konzentriert arbeiten, wer lieber abends?

  • Klare Kommunikation hilft, die Hitzezeit gemeinsam zu überstehen


Hitze überleben: 5 praktische Tipps für den Alltag

  1. Wasser marsch! – Mindestens 2–3 Liter täglich, am besten ungesüßt.

  2. Fensterstrategie: Früh lüften, tagsüber abdunkeln.

  3. Kleidung im Zwiebellook: Luftig, hell, locker.

  4. Kühlen statt schwitzen: Kühlpads, Fußbäder oder einfach mal die Handgelenke unter kaltes Wasser.

  5. Eis fürs Hirn: Wenn möglich: kalte Snacks, Obst, leichte Kost statt fettiger Mittagsgerichte.


Fazit: Kein offizielles „Hitzefrei“ – aber viele Optionen

Im Job zählt der Arbeitsschutz: Zwar gibt es kein „automatisches Hitzefrei“, aber klare Vorschriften für Arbeitgeber:innen. Wer bei über 30 Grad einfach so weitermachen lässt wie bei 20, riskiert nicht nur schlechte Laune – sondern auch gesundheitliche Schäden und rechtliche Probleme.

Eigeninitiative hilft weiter: Sprich Probleme frühzeitig an, schlag Lösungen vor – und sorge für dich. Hitze ist nicht nur unangenehm, sondern belastend für Körper und Konzentration. Wer das ignoriert, brennt schneller aus als der Asphalt im Juli.

Schule und Uni? Flexibel bleiben!: In der Schule liegt die Entscheidung bei der Schulleitung – und ist oft wetterabhängig. An der Uni kannst du auf Kulanz hoffen, musst aber selbst aktiv werden. Und im Job? Da brauchst du kein Hitzefrei-Zeugnis – sondern Klarheit über deine Rechte und Pflichten.


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