Reisekostenpauschale 2025: Alle wichtigen Änderungen

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Reisekostenpauschale 2025: Alle wichtigen Änderungen

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Reisekosten sind ein essenzieller Bestandteil von Geschäftsreisen – sei es im Inland oder Ausland. Für das Jahr 2025 wurden die Reisekostenpauschalen vom Bundesfinanzministerium angepasst. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Änderungen vorgenommen wurden, warum bestimmte Anpassungen ausblieben, und wie Sie Ihre Reisekosten optimal abrechnen können.

Was ändert sich 2025?

Während die Auslandspauschalen für viele Länder angepasst wurden, bleiben die Inlandspauschalen auch im Jahr 2025 unverändert. Ursprünglich sollten diese im Rahmen des Wachstumschancengesetzes erhöht werden. Aufgrund der Verzögerung des Gesetzes im Bundesrat und der daraus resultierenden Überarbeitung entfielen jedoch die geplanten Änderungen für das Inland.

Somit gelten für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands weiterhin die gleichen Pauschalen wie 2024. Gleichzeitig wurden die Auslandspauschalen für bestimmte Länder aktualisiert, um den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.


Reisekostenpauschale: Was genau ist das?

Die Reisekostenpauschale dient dazu, den administrativen Aufwand bei der Abrechnung von Spesen zu reduzieren. Anstatt jede einzelne Ausgabe durch Belege nachzuweisen, können Pauschalen steuerfrei geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und deckt folgende Kategorien ab:

  • Verpflegungspauschalen: Für Mehraufwand bei der Verpflegung im In- und Ausland.
  • Übernachtungspauschalen: Für Nächte außerhalb des gewöhnlichen Wohnorts.
  • Fahrtkostenpauschalen: Für beruflich bedingte Fahrten.
  • Reisenebenkosten: Zum Beispiel Parkgebühren, Trinkgelder oder Telefonkosten.


Reisekostenpauschalen 2025 für Deutschland

Auch 2025 richten sich die steuerfreien Pauschalen für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands nach der Dauer der Abwesenheit:

Dauer der Abwesenheit Verpflegungspauschale
Mehr als 8 Stunden 14 Euro
Ab 24 Stunden 28 Euro
An- und Abreisetag 14 Euro

Übernachtungspauschale in Deutschland:
Für Übernachtungen innerhalb Deutschlands beträgt die steuerfreie Pauschale weiterhin 20 Euro pro Nacht. Sollte ein Hotelaufenthalt erforderlich sein, übernimmt der Arbeitgeber in vielen Fällen die tatsächlichen Kosten, abhängig von der individuellen Vereinbarung.


Reisekostenpauschale 2025: Alle wichtigen Änderungen auf einen BlickAuslandspauschalen 2025: Aktualisierte Werte

Die Pauschalen für Geschäftsreisen ins Ausland wurden 2025 für zahlreiche Länder neu festgelegt, um die lokalen Lebenshaltungskosten besser abzubilden. Eine vollständige Übersicht aller neuen Auslandspauschalen finden Sie in der offiziellen Tabelle des Bundesfinanzministeriums.


Kürzungen der Verpflegungspauschale 2025

Falls Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder Geschäftspartnern gestellt werden, reduzieren sich die steuerfreien Verpflegungspauschalen anteilig. Die Kürzungen betragen:

  • 20 % für Frühstück: Bei einer großen Verpflegungspauschale (28 Euro) sind dies 5,60 Euro.
  • 40 % für Mittag- oder Abendessen: Dies entspricht 11,20 Euro pro Mahlzeit.

Beispiel:
Ein Mitarbeiter erhält bei einer mehrtägigen Dienstreise am Abreisetag ein Frühstück im Hotel. In diesem Fall wird die kleine Verpflegungspauschale (14 Euro) um 5,60 Euro gekürzt, sodass er lediglich 8,40 Euro erhält. Wird zusätzlich ein Abendessen gestellt, beträgt die verbleibende Pauschale für diesen Tag nur noch 16,80 Euro.


Optimieren Sie Ihre Reisekostenabrechnung

Mit digitalen Lösungen können Unternehmen und Mitarbeiter den Prozess der Reisekostenabrechnung erheblich vereinfachen. Moderne Tools zur Erfassung und Verwaltung von Spesen ermöglichen eine automatisierte Berechnung der Pauschalen sowie eine direkte Integration in Buchhaltungssysteme. Dies spart Zeit, reduziert manuelle Fehler und erhöht die Transparenz bei der Abrechnung.

Zusätzlich bietet die Orientierung an gesetzlichen Vorgaben wie dem European Accessibility Act und digitalen Standards eine Chance, Prozesse inklusiver und nachhaltiger zu gestalten. Digitale Tools sind somit nicht nur bei der Reisekostenabrechnung hilfreich, sondern können auch die Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen des European Accessibility Acts sicherstellen.

Durch die Einführung solcher digitalen Lösungen können Unternehmen ihre Effizienz steigern, Ressourcen sparen und gleichzeitig gesetzliche Anforderungen erfüllen.


Häufige Fragen zu den Reisekostenpauschalen 2025

  1. Warum wurden die Inlandspauschalen nicht erhöht?
    Die geplante Erhöhung scheiterte am Wachstumschancengesetz, das die Anpassung nicht mehr vorsah.
  2. Wie wirkt sich eine Kürzung der Pauschalen aus?
    Wenn Mahlzeiten gestellt werden, wird der jeweilige Betrag von der Pauschale abgezogen.
  3. Gelten die Pauschalen auch für Selbstständige?
    Ja, Selbstständige können die Pauschalen steuerlich geltend machen.

Fazit:
Während die Inlandspauschalen 2025 unverändert bleiben, sorgen die neuen Auslandspauschalen für eine bessere Anpassung an die Lebenshaltungskosten in anderen Ländern. Nutzen Sie digitale Tools, um Ihre Reisekostenabrechnung effizient und fehlerfrei zu gestalten.

Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Richtlinien des Bundesfinanzministeriums.


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