Die neuen Sachbezugswerte 2025: Was Unternehmen und Arbeitnehmer wissen sollten

4 Minuten

Die neuen Sachbezugswerte 2025: Was Unternehmen und Arbeitnehmer wissen sollten

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Die Sachbezugswerte für 2025 wurden festgelegt und sind für die Berechnung der Lohnsteuer und Sozialabgaben von hoher Bedeutung. Diese Werte dienen als Grundlage für die Bewertung von geldwerten Vorteilen wie Mahlzeiten und Unterkünften, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die neuen Werte und deren Relevanz für die Praxis.


Was sind Sachbezugswerte?

Sachbezüge sind ein wichtiger Bestandteil des Lohnsteuerrechts und regeln die Bewertung von nicht monetären Leistungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten
  • Gestellte Unterkünfte
  • Gutscheine oder Geldkarten
  • Weitere Sachleistungen wie Tankgutscheine oder Mitgliedschaften

Bis zu einem bestimmten Freibetrag, der derzeit bei 50 Euro pro Monat liegt, sind sie steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird dieser Betrag überschritten, unterliegen sie der Steuerpflicht als geldwerter Vorteil.


Die neuen Sachbezugswerte 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gelten die aktualisierten Sachbezugswerte, die sich an der Verbraucherpreisentwicklung orientieren. Die Anpassung erfolgt jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Im Jahr 2025 sind insbesondere folgende Werte relevant:

Verpflegung

Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung beträgt ab dem 1. Januar 2025 333 Euro, was einer Erhöhung von 20 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Werte gelten sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Auszubildende.

Details für Verpflegung:

  • Frühstück: 2,30 Euro kalendertäglich / 69,00 Euro monatlich
  • Mittag- oder Abendessen: 4,40 Euro kalendertäglich / 132,00 Euro monatlich
  • Gesamtwert: 11,10 Euro kalendertäglich / 333,00 Euro monatlich

Anpassungen für Familienangehörige: Je nach Alter der Familienmitglieder, die freie Verpflegung erhalten, gelten folgende Werte:

  • 14 bis 18 Jahre:
    • Frühstück: 1,84 Euro täglich / 55,20 Euro monatlich
    • Mittag- oder Abendessen: 3,52 Euro täglich / 105,60 Euro monatlich
    • Vollverpflegung: 8,88 Euro täglich / 266,40 Euro monatlich
  • 7 bis 14 Jahre:
    • Frühstück: 0,92 Euro täglich / 27,60 Euro monatlich
    • Mittag- oder Abendessen: 1,76 Euro täglich / 52,80 Euro monatlich
    • Vollverpflegung: 4,44 Euro täglich / 133,20 Euro monatlich
  • Unter 7 Jahre:
    • Frühstück: 0,69 Euro täglich / 20,70 Euro monatlich
    • Mittag- oder Abendessen: 1,32 Euro täglich / 39,60 Euro monatlich
    • Vollverpflegung: 3,33 Euro täglich / 99,90 Euro monatlich

Die neuen Sachbezugswerte 2025: Was Unternehmen und Arbeitnehmer wissen sollten

Unterkunft

Auch die Werte für freie oder vergünstigte Unterkünfte wurden angepasst. Der monatliche Wert für eine freie Unterkunft beträgt im Jahr 2025 282 Euro, was täglich 9,40 Euro entspricht.

Details für Unterkünfte:

  • Freie Unterkunft:
    • 1 Beschäftigter: 9,40 Euro täglich / 282,00 Euro monatlich
    • 2 Beschäftigte: 5,64 Euro täglich / 169,20 Euro monatlich
    • 3 Beschäftigte: 4,70 Euro täglich / 141,00 Euro monatlich
  • Unterkunft im Arbeitgeberhaushalt oder Gemeinschaftsunterkunft:
    • 1 Beschäftigter: 7,99 Euro täglich / 239,70 Euro monatlich
    • 2 Beschäftigte: 4,23 Euro täglich / 126,90 Euro monatlich

Wie werden Sachbezugswerte versteuert?

Sachbezugswerte zählen zum beitragspflichtigen Entgelt. Ab einem monatlichen Freibetrag von 50 Euro (früher 44 Euro) sind sie steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wichtige Hinweise:

  • Sachbezüge müssen in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 20 ausgewiesen werden.
  • Arbeitnehmer müssen geldwerte Vorteile nicht extra in der Steuererklärung angeben, sie werden automatisch durch den Arbeitgeber erfasst.
  • Bei freiwilligen Steuererklärungen können Sachbezüge in der Anlage N angegeben werden.

Vorteile von Sachbezügen für Unternehmen und Mitarbeiter

Sachbezüge bieten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zahlreiche Vorteile:

  • Attraktive Zusatzleistungen: Arbeitgeber können ihre Mitarbeiterbindung und -motivation durch attraktive Sachleistungen stärken.
  • Steuerliche Anreize: Innerhalb des Freibetrags bleiben sie steuerfrei.
  • Flexibilität: Von Mahlzeiten über Gutscheine bis hin zu Unterkünften gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

Beispiele für Sachbezugswerte

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bietet Beispiele, welche Leistungen als Sachbezugswerte gelten:

  • Versicherungsleistungen: Kranken- und Unfallversicherungsschutz
  • Essenszuschüsse: Papier-Essensmarken oder arbeitstägliche Zuschüsse zur Verpflegung
  • Geldkarten und Gutscheine: Tankgutscheine, Geschenkkarten oder Stadtgutscheine

Relevanz der Sachbezugswerte 2025

Die jährliche Anpassung der Sachbezugswerte stellt sicher, dass sie der aktuellen Verbraucherpreisentwicklung entsprechen. Unternehmen und Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig mit den neuen Werten vertraut machen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und rechtssicher abzurechnen.

Fazit: Die neuen Sachbezugswerte für 2025 bieten eine klare Grundlage für die Bewertung geldwerter Vorteile. Unternehmen profitieren von attraktiven Gestaltungsmöglichkeiten, während Mitarbeiter von steuerfreien Zusatzleistungen profitieren können. Weitere Informationen finden Sie in der „15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“.


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