Du bekommst eine Mail vom Teamlead: „Der Betrieb ist vom 24.12. bis 1.1. geschlossen – bitte Urlaub einreichen.“ Und du denkst: Moment, muss ich da wirklich Urlaub nehmen? Was ist, wenn ich schon was anderes geplant habe?
Willkommen in der Welt der Betriebsferien. Das klingt zwar nach Kollektivurlaub mit Urlaubsstimmung – aber kann für Mitarbeitende auch Fragen, Frust oder sogar Stress bedeuten. In diesem Artikel erfährst du:
- Was Betriebsferien eigentlich sind (rechtlich und praktisch)
- Was dein:e Arbeitgeber:in darf – und was nicht
- Wie du klug mit vorgeschriebenem Urlaub umgehst
- Was du tun kannst, wenn’s für dich nicht passt
Was bedeutet „Betriebsferien“ überhaupt?
Betriebsferien (oder auch „Betriebsurlaub“) sind Zeiten, in denen ein Unternehmen komplett oder teilweise den Betrieb einstellt. Alle oder bestimmte Gruppen von Mitarbeitenden müssen dann Urlaub nehmen – ob sie wollen oder nicht.
Typische Beispiele für Betriebsferien:
- Zwischen Weihnachten und Neujahr
- Während der Sommerferien
- Bei saisonbedingter Flaute (z. B. Baugewerbe im Winter)
- Bei Umzügen, Renovierungen oder Inventur
Wichtig zu wissen:
- Es handelt sich nicht um Extra-Urlaub – du musst dafür deine eigenen Urlaubstage einsetzen.
- Arbeitgeber:innen dürfen das anordnen – aber nicht einfach so.
Was sagt das Arbeitsrecht zu Betriebsferien?
Das Thema ist gesetzlich nicht direkt geregelt, aber es gibt Rechtsprechung:
- Laut Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 28.07.1981) sind Betriebsferien grundsätzlich erlaubt – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Die wichtigste Regel: Mindestens 2/5 des Jahresurlaubs müssen zur freien Verfügung der Mitarbeitenden bleiben.
- Es braucht eine rechtzeitige Ankündigung – in der Regel 6 Monate im Voraus, spätestens aber mit dem Jahresurlaubsplan.
Was das für dich bedeutet:
- Bei 30 Urlaubstagen im Jahr darf dein Betrieb maximal 18 Tage festlegen.
- Die restlichen 12 Tage gehören dir – für Festivals, Fernreisen oder einfach Ausschlafurlaub.
Deine Rechte – und was du tun kannst, wenn du nicht mitziehen willst
Klar: Niemand freut sich, wenn der ganze Urlaub für Zeiten draufgeht, wo man vielleicht gar nicht weg will. Aber: Du bist nicht komplett machtlos.
Du kannst …
✅ vorher planen: Wenn du weißt, dass im Sommer 2 Wochen dicht ist, kannst du den Rest deines Urlaubs clever drumherum legen.
✅ mitreden: Betriebsferien müssen mit dem Betriebsrat abgesprochen werden (wenn vorhanden). Du kannst deine Meinung einbringen.
✅ Gespräch suchen: Hast du einen wichtigen privaten Anlass (z. B. Hochzeit, Prüfung, medizinischer Eingriff)? Dann rede mit deinem Teamlead oder HR – es gibt oft Ausnahmen.
✅ nacharbeiten statt urlauben: In Ausnahmefällen ist auch Freistellung ohne Urlaub möglich – z. B. wenn du wichtige Projekte abschließen musst. Das ist allerdings Verhandlungssache.
Vorteile (ja, die gibt’s!)
Auch wenn es erstmal nach Einschränkung klingt – Betriebsurlaub hat auch seine guten Seiten:
- Alle haben gleichzeitig frei – niemand ist „allein zurück im Büro“
- Produktionsstopps sparen Geld und Energie (z. B. Heizkosten im Winter)
- Kollektive Erholung stärkt das Teamgefühl
- Keine neuen Aufgaben während deiner Abwesenheit
Häufige Fragen (FAQ)
1. Kann ich mich gegen Betriebsferien wehren?
Nicht einfach so. Wenn sie rechtzeitig angekündigt wurden und du genug eigenen Urlaub übrig hast, bist du in der Pflicht.
2. Was passiert, wenn ich keine Urlaubstage mehr habe?
Dann kann dir theoretisch unbezahlter Urlaub verordnet werden – oder du darfst in Ausnahmefällen doch arbeiten. Sprich das unbedingt vorher ab.
3. Was ist, wenn ich während der Ferien krank werde?
Dann bekommst du die Urlaubstage wieder gutgeschrieben – wie bei jedem normalen Urlaub auch (ärztliches Attest vorausgesetzt).
4. Gelten Betriebsferien auch für Werkstudis und Minijobber:innen?
Nicht unbedingt. Bei Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigten ist das oft Einzelfallregelung – check deinen Vertrag und frag nach.
Checkliste: So gehst du smart mit Betriebsferien um
🔲 Frühzeitig klären, ob und wann Betriebsferien geplant sind
🔲 Eigenen Urlaubsplan darauf abstimmen
🔲 Eventuelle Konflikte oder Sonderwünsche frühzeitig kommunizieren
🔲 Beim Betriebsrat oder HR nachhaken, wenn was unklar ist
🔲 Prüfen: Habe ich genug Urlaubstage übrig?
🔲 Im Krankheitsfall rechtzeitig melden und Attest einreichen
Fazit: Betriebsferien sind kein Wunschkonzert – aber auch kein Weltuntergang
Betriebsferien sind erlaubt – aber nicht grenzenlos: Dein Unternehmen darf Betriebsurlaub festlegen – aber es gibt klare Vorgaben: Maximal 3/5 deines Jahresurlaubs dürfen dafür verwendet werden. Der Rest bleibt dir.
Planung und Kommunikation sind der Schlüssel: Wenn du früh weißt, wann Betriebsurlaub angesetzt ist, kannst du deinen Urlaub sinnvoll planen – und Ärger vermeiden. Bei Konflikten: Reden hilft.
Gemeinsam runterkommen ist auch mal gut: Kollektive Pausen sorgen für mehr Erholung – weil wirklich niemand arbeitet. Und hey: So richtig entspannen kann man oft erst, wenn auch der Slack-Channel still ist.
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