Habe ich eigentlich Urlaubsanspruch in meinem Minijob?

Du hast einen Minijob im Café neben der Uni. Jede Woche stehst du zuverlässig hinter der Theke, schäumst Milch, räumst Tische ab – und irgendwann kommt der Gedanke: „Moment mal, eigentlich brauche ich auch mal frei. Aber habe ich im Minijob überhaupt Anspruch auf Urlaub? Oder gilt das nur für Vollzeitkräfte?“

Genau diese Frage stellen sich viele. Und die gute Nachricht gleich vorweg: Ja, auch Minijobber:innen haben Anspruch auf bezahlten Urlaub! Aber wie viel, wie du ihn berechnest und was Arbeitgeber dabei beachten müssen, schauen wir uns jetzt ganz genau an.

Habe ich eigentlich Urlaubsanspruch in meinem Minijob?


Gesetzliche Grundlage: Minijob ist kein Arbeitsrecht-Light

Viele denken: „Minijob = weniger Rechte.“ Das stimmt nicht. Minijobs sind ganz normale Arbeitsverhältnisse, nur eben mit geringerer Stundenzahl und einem Einkommen bis maximal 538 € (Stand 2025).

Das bedeutet: Auch Minijobber:innen fallen unter das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dort ist geregelt, dass jede:r Arbeitnehmer:in Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr hat – bei einer 6-Tage-Woche.

Da die meisten Minijobber:innen aber weniger Tage arbeiten, muss der Urlaub anteilig berechnet werden.


Urlaubsanspruch berechnen: So geht’s

Die Formel ist simpel, aber wichtig:

Urlaubstage = (Arbeitstage pro Woche ÷ 6) × 24

Ein Beispiel:

Das sind bezahlte Urlaubstage – genau wie bei Vollzeitkräften.


Praktische Beispiele aus dem Alltag


Rechte von Minijobber:innen: Worauf du achten solltest

  1. Bezahlter Urlaub
    Wenn du Urlaub nimmst, bekommst du trotzdem dein Gehalt weiter. Arbeitgeber dürfen dich nicht unbezahlt freistellen.

  2. Urlaubsabgeltung bei Kündigung
    Wenn dein Minijob endet und du noch Resturlaub hast, muss der Arbeitgeber diesen auszahlen.

  3. Krank im Urlaub
    Wirst du krank, gilt wie bei Vollzeit: Mit Attest bekommst du die Urlaubstage zurück.

  4. Probezeit
    Auch während der Probezeit baust du schon Urlaubsanspruch auf.


Häufige Irrtümer im Minijob


Tipps für Minijobber:innen


Tipps für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber profitieren, wenn sie Urlaub korrekt regeln:


Sonderfälle: Was ist, wenn …


Für wen ist das besonders wichtig?

Gerade für Studierende kann es entscheidend sein: Wer z. B. für Prüfungsphasen frei nehmen möchte, hat ein Recht darauf – und muss nicht unbezahlt auf Arbeit verzichten.


Fazit: Urlaub ist auch im Minijob ein Grundrecht

Viele unterschätzen, wie klar die Regeln sind: Urlaubsanspruch gibt es immer – unabhängig von der Stundenzahl.

Für Arbeitgeber heißt das: Transparenz schaffen, fair bleiben und Urlaub korrekt berechnen. Das sorgt nicht nur für zufriedene Aushilfen, sondern auch für mehr Planungssicherheit.

Für Minijobber:innen heißt es: Kennt eure Rechte. Ob du im Café, im Büro oder im Handel arbeitest – auch du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub. Und wenn du ihn nicht bekommst, solltest du nachhaken.

Am Ende gilt: Arbeit ist Arbeit – und Erholung ist unverzichtbar. Auch wer „nur“ ein paar Stunden pro Woche arbeitet, trägt Verantwortung und verdient faire Behandlung. Der Minijob ist kein Arbeitsrecht-Light, sondern ein vollwertiges Beschäftigungsverhältnis.

Also: Gönn dir deinen Urlaub – gesetzlich steht er dir zu.


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