Kündigung wegen Krankheit: Stell dir vor …
Du bist seit Monaten angeschlagen, schleppst dich zur Arbeit, gibst dein Bestes – aber dein Körper macht einfach nicht mehr mit. Vielleicht hattest du eine OP, kämpfst mit chronischer Erschöpfung oder bist psychisch belastet. Dann – ganz plötzlich – flattert eine Kündigung ins Haus. Einfach so? Darf dein:e Arbeitgeber:in dich wirklich kündigen, nur weil du krank bist?
In diesem Artikel bekommst du alle Infos, die du brauchst, um Klarheit zu bekommen: Was ist erlaubt? Was nicht? Welche Rechte hast du? Und vor allem: Wie kannst du dich schützen?
Kurz erklärt: Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit überhaupt möglich?
Klingt erstmal hart – aber ja: Eine Kündigung wegen Krankheit ist rechtlich möglich, allerdings nur, wenn drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sind. Und die Hürden dafür sind ziemlich hoch.
Die drei Bedingungen im Überblick:
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Negative Gesundheitsprognose
Es muss absehbar sein, dass du auch in Zukunft häufig oder langfristig krank sein wirst. Also keine einmalige Grippe – sondern z. B. chronische Erkrankungen oder wiederkehrende psychische Belastungen. -
Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung
Deine Ausfälle müssen den Betriebsablauf massiv stören oder hohe Kosten verursachen – z. B. durch ständige Vertretungsregelungen oder hohe Entgeltfortzahlung. -
Interessenabwägung
Die Frage lautet: Ist es deinem Unternehmen noch zumutbar, dich zu beschäftigen – oder überwiegen deine persönlichen Schutzinteressen (z. B. Alter, Unterhaltspflichten, Dauer der Betriebszugehörigkeit)?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM): Dein Joker im Spiel
Das sogenannte BEM ist ein zentraler Schutzmechanismus für dich – und gesetzlich vorgeschrieben (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
Wann ist BEM Pflicht?
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Wenn du innerhalb von 12 Monaten mehr als sechs Wochen krank warst – egal ob am Stück oder verteilt.
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Dein:e Arbeitgeber:in muss dir ein BEM anbieten – tut er:sie das nicht, ist eine Kündigung später meist unwirksam.
Ziel des BEM:
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Herausfinden, wie du wieder gesund und arbeitsfähig wirst
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Maßnahmen finden, um deine Ausfallzeiten zu reduzieren
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Prüfen, ob eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz sinnvoll ist
Wichtige Fakten zum BEM:
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Du musst nicht zustimmen, aber ein Verzicht schwächt deine Position im Kündigungsschutzprozess.
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Der BEM-Prozess ist vertraulich und darf keine Nachteile für dich haben.
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Häufig werden auch der Betriebsrat und externe Stellen wie Integrationsdienste eingebunden.
Praxistipps: Das kannst du konkret tun
Du bist betroffen oder gefährdet? Dann helfen dir diese Strategien:
Dokumentation ist alles
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Führe ein Krankheitstagebuch
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Notiere Arzttermine, Diagnosen, Gesprächsverläufe
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Hebe AU-Bescheinigungen und Schreiben vom Arbeitgeber auf
BEM aktiv mitgestalten
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Schlage selbst Termine vor
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Bereite Vorschläge vor (z. B. Teilzeit, Homeoffice, ergonomischer Arbeitsplatz)
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Ziehe ggf. Vertrauenspersonen hinzu
Rechtzeitig rechtlichen Rat holen
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Bei Unsicherheiten: Kontakt zu Fachanwält:innen für Arbeitsrecht
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Auch Gewerkschaften und Beratungsstellen können helfen
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Innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden
Häufige Missverständnisse – und was wirklich stimmt
Mythos | Realität |
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„Krankheit schützt vor Kündigung“ | Nur bedingt – rechtliche Hürden sind hoch, aber nicht unüberwindbar |
„Man muss dem BEM nicht zustimmen“ | Stimmt, aber Ablehnung kann gegen dich verwendet werden |
„Der Arbeitgeber muss mir kündigen, wenn ich zu oft krank bin“ | Nein, es besteht kein Kündigungszwang |
„Ich muss während der Krankschreibung arbeiten, wenn der Chef das sagt“ | Falsch! Du bist arbeitsunfähig – also raus aus der Arbeit! |
Studie zeigt: Gesundheit wird zum Kündigungsfaktor
Laut einer Studie des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) sind langfristige Erkrankungen ein häufiger Grund für Kündigungen, vor allem in kleineren Unternehmen mit weniger Kapazitäten für Ausfälle. Besonders betroffen sind dabei junge Arbeitnehmer:innen mit instabilen Arbeitsverhältnissen.
Kündigung bekommen? So geht’s jetzt weiter:
Wenn du tatsächlich eine Kündigung erhalten hast, solltest du folgendes tun – und zwar zügig:
Erste Schritte nach Erhalt der Kündigung:
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Ruhe bewahren, nicht sofort unterschreiben
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Kündigung prüfen lassen – möglichst am selben Tag
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Innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen (Frist nicht verpassen!)
Mögliche Ergebnisse einer Kündigungsschutzklage:
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Kündigung wird aufgehoben
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Abfindung wird ausgehandelt
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Bessere Bedingungen für eine Trennung (Aufhebungsvertrag, positives Zeugnis etc.)
So bleibst du langfristig gesund im Job
Manchmal braucht es auch vorbeugende Strategien, um Erkrankungen zu vermeiden und stabil im Job zu bleiben:
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Nutze Angebote wie gesundheitliche Beratung oder EAPs (Employee Assistance Programs)
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Kläre frühzeitig ergonomische oder psychologische Belastungen
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Sprich Probleme im Team oder mit Vorgesetzten offen an
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Nutze ggf. deinen Anspruch auf Prävention und Reha
Fazit
Kündigung wegen Krankheit ist möglich – aber schwer durchsetzbar
Wenn du langfristig krank bist, kann dein:e Arbeitgeber:in unter bestimmten Bedingungen kündigen. Doch die Hürden sind hoch: Negative Prognose, betriebliche Beeinträchtigung und eine faire Interessenabwägung müssen vorliegen – sonst hast du gute Chancen, die Kündigung anzufechten.
Das BEM ist dein Recht – und ein echter Schutzschild
Nimm ein BEM-Angebot ernst und gestalte es aktiv mit. Viele Kündigungen scheitern vor Gericht genau daran, dass der Prozess nicht angeboten oder nicht korrekt durchgeführt wurde. Deine Mitwirkung zeigt auch, dass du zur Lösung beitragen willst.
Werde aktiv – und lass dich nicht hängen
Wenn du unsicher bist oder eine Kündigung im Raum steht, hol dir Hilfe. Rechtsberatung, Gewerkschaften oder Beratungsstellen stehen dir zur Seite. Je früher du aktiv wirst, desto besser kannst du deinen Arbeitsplatz und deine Gesundheit schützen.
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