Krank im Urlaub? So holst du dir deinen Urlaub zurück

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Krank im Urlaub? So holst du dir deinen Urlaub zurück

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Der erste Blick aufs rote Fieberthermometer – und deine Reiseträume sind vorbei. Du bist krank im Urlaub. Du liegst im Hotelbett, mitten im Strandurlaub. Statt Sonnencreme und Moskitonetz – Fieber, Husten, diese tiefsitzende Gliederschmerzen. Kein geplanter Museumsbesuch, kein Eis essen am Strand, keine Fotos vom Wasser. Nur krank. Total ausgeknockt.

Und jetzt? Stand heute: kein Urlaub, keine Entspannung, kein richtig frei. Erst recht nicht das Luxusgefühl, was du dir Wochen zuvor verdient hast. Das guckt sich jetzt keiner an, dein Konto ist schon belastet – und deine Ferienfreude ist futsch.

Aber: Wusstest du, dass du dir deinen Urlaub oft zurückholen kannst – auch wenn du mitten drin krank wirst? Arztbeleg, Rückmeldung an den Arbeitgeber, Krankheit ist Tatsache – und du kannst deine Urlaubstage zurückbekommen.

Genau darum geht’s in diesem Artikel: wie du dich richtig verhältst, wenn du im Urlaub krank wirst – und wie du deinen Anspruch durchsetzt, um deine kostbaren Urlaubstage nicht einfach wegzuwerfen.


1. Warum Krank im Urlaub anders ist – und nicht automatisch als Urlaub gilt

Wenn du krank bist, gilt sogar während der Urlaubszeit: Diese Tage zählen nicht als Urlaub, sondern als Krankentage. Das ist im Gesetz verankert (§ 9 BUrlG). Der Sinn dahinter klar: Du hast deinen Urlaub verdient, um dich erholen zu können – und wenn du krank wirst, erhältst du diese Erholungszeit immer noch.

Wichtig: Nur wenn du die Krankheit beweist (z. B. durch ein ärztliches Attest), rückwirkend geltend machst und dich sofort meldest, hast du Anspruch darauf, die Urlaubstage zurückzubekommen.

Krank im Urlaub? So holst du dir deinen Urlaub zurück


2. Was du sofort tun solltest – der Praxis-Guide

a) Ruf direkt deinen Hausarzt oder ein Krankenhaus an

Du bist im Ausland krank? Such dir eine deutsche oder lokale Praxis, die dir ein ärztliches Attest ausstellt – auf Englisch oder Deutsch. Wichtig: Da muss sprechen, dass du ab dem Tag krankheitsbedingt nicht Urlaub genießen konntest.

b) Melde sofort deinen Arbeitgeber oder die HR-Abteilung

Auf jeden Fall per Mail oder Messenger: „Hallo [HR oder Chef], ich kann mich auf Grund von [Diagnose] ab sofort krankmelden. Attest folgt. Ich bitte darum, die betreffenden Tage vom Urlaub zu streichen und als Krankheit zu erfassen.“

c) Das Attest geht an HR – mit kurzer Erläuterung

Am besten hardware-sicher (Scan + Mail). Das Attest ersetzt die Urlaubstage verbindlich durch Krankentage, sobald es im Personalbüro eingeht.


3. Gilt auch bei Krankheit: Auch aus der Auszeit brauchen wir Erholung

Menschen unterschätzen manchmal: 1 bis 2 Tage Fieber reichen oft, um den kompletten Erholungswert des Urlaubs zu zerstören. Die Praxis zeigt:

  • Selbst bei kurzen oder leichten Krankheiten solltest du handeln, weil dein Kopf sonst nie abschaltet.

  • Viele Unternehmen akzeptieren auch für einen Tag Krankheit ein Attest, sofern es von einem Arzt stammt.

  • Wenn du im Urlaub eine Corona-Infektion, Magen-Darm-Erkrankung oder sonstige Symptome hast – dokumentiere sie. Und kontaktiere HR.


4. Was, wenn du keinen Arzt im Urlaub findest?

Keine Sorge – das geht selten gut – aber so gehst du sicher:

  • Du hast dich sofort krankgemeldet. Am besten in Echtzeit – z. B. E-Mail, SMS, So‑Me‑Chat.

  • Beim Rückflug oder noch im Urlaub suchst du einen Arzt und lässt dir rückwirkend das Attest ausstellen (bis maximal spätere Frist, z. B. bei Nachweispflicht).

  • Am besten fragst du vorher HR: „Attest wird nachgereicht – ist eine rückwirkende Genehmigung möglich?“

Viele Unternehmen setzen die Rückgabe der Urlaubstage nur mit Attest voraus – aber klarstellen ist besser als verdrängen.


5. Fallstricke & Stolpersteine – und wie du sie umgehst

„Mein Mini-Fieber zählt da nicht – ist doch egal.“

Falsch: Schon 24 Stunden mit Fieber, Kopfweh oder Durchfall kann dazu führen, dass du deinen Urlaub nicht mehr konsumierst. Du ärgerst dich später – und dass Attest auszustellen ist minimaler Aufwand.

„Ich bin am letzten Urlaubstag erkrankt.“

Auch das zählt. Stelle sicher, dass dein Attest auf diesen Tag beginnt. Das Gesetz erkennt auch Krankheitstage am letzten Tag voll an – sofern korrekt dokumentiert.

„Das Attest habe ich verloren im Urlaub.“

Wenn du es ausgelagert hast – z. B. Fotos gemacht – sende es trotzdem. Gesetzlich zählt der Nachweis – der Ging verloren ist kein Hindernis. Falls du es verloren hast: Frage einen Ersatz beim Arzt.

„HR sagt, der Chef war irritiert.“

Das ist keine rechtliche Basis für eine Ablehnung. Wenn du korrekt gemeldet und attestiert hast, stärkst du deinen Anspruch – und HR muss das anerkennen.


6. Das sagen Gerichte: Recht wird ausgesprochen

Landesarbeitsgerichte haben mehrfach entschieden: Krankheit im Urlaub ist keine Urlaubszeit, sofern sie ärztlich nachgewiesen wird – so muss dir der Urlaubstag zurückgegeben werden (z. B. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.2020 – 13 Sa 38/20).


7. Praxis-Hacks: So vermeidest du Ärger im Urlaub

  • Urlaubstag vorab verschieben lassen, wenn du dich schon angeschlagen fühlst

  • Attest-Foto sichern, bevor du es an HR sendest

  • Chef:in/HR sofort benachrichtigen, wenn du dich nicht mehr erholen kannst

  • Im Home-Office erholen? Wenn du dauerhaft krank bist – kläre vorher mit HR, ob Homeoffice akzeptiert wird


8. Deine Checkliste – das merkst du dir am besten

  • Urlaub krank angetreten: klar gesagt = Attest holen

  • Erste Krankmeldung per Mail

  • Attest digital und physisch einreichen

  • Urlaubstage schriftlich als Krankentage umwandeln lassen

  • Rückfall-Info: z. B. Kombination mit Krankengeld o. ä. klären


Fazit: Krankheit stoppt deinen Urlaub nicht – Bewährte Praxis hilft dir

1. Du darfst deine Urlaubstage beanspruchen – auch wenn du krank wirst

Krankheit bedeutet: Du bekommst den Teil deines Urlaubs zurück, den du nicht genießen konntest. Das ist gesetzlich geregelt – wenn du korrekt meldest und ein ärztliches Attest vorlegst.

2. Struktur ist King: Erscheinung, Mitteilung, Dokumentation

Je früher du dich meldest und die Schritte einhältst, desto einfacher ist die Rückgabe: Krankheit – Meldung – Attest – HR – Urlaub weg, Krankentage her.

3. Sei konsequent – und sorge für Zukunftsabsicherung

Wenn dein Job wenig Verständnis zeigt, nutze Betriebsrat oder Gewerkschaft. Und nutze dieses Wissen auch künftig – wenn du etwa in einem neuen Unternehmen arbeitest: Teilnahmebedingungen, Krankheit im Urlaub, Regeln – frag nach.


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