„Ich würd gern mal vier Wochen am Stück frei machen – aber geht das überhaupt?“
Der Sommerurlaub steht an, ein Roadtrip durch Skandinavien, ein Yoga-Retreat in Portugal oder einfach mal ausloggen und komplett runterkommen – viele träumen davon, Urlaub am Stück zu nehmen. Doch im Büro hört man schnell Sätze wie: „So lange kannst du hier nicht weg sein!“ oder „Maximal zwei Wochen – mehr geht nicht.“ Aber was ist da eigentlich dran? Und was sagt das Gesetz?
In diesem Artikel klären wir:
- Ob und wie lange du rechtlich am Stück Urlaub nehmen darfst
- Welche Regeln dein Arbeitgeber aufstellen darf – und welche nicht
- Was du tun kannst, wenn dein Antrag abgelehnt wird
- Wie du deinen langen Urlaub sinnvoll vorbereitest
Was sagt das Gesetz zur Länge des Urlaubs?
Klar ist: Du hast einen Anspruch auf Erholung – und das bedeutet nicht, alle paar Wochen einen Brückentag zu nehmen. Laut § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt:
- Der Urlaub muss zusammenhängend gewährt werden.
- Mindestens zwei Wochen am Stück müssen möglich sein.
- Nur aus „dringenden betrieblichen Gründen“ darf das gekürzt oder gesplittet werden.
Das bedeutet für dich:
- Du darfst grundsätzlich mehrere Wochen am Stück Urlaub beantragen.
- Arbeitgeber:innen dürfen das nicht pauschal ablehnen.
- Wenn’s Stress gibt: Frag nach einer Begründung und schreib den Wunsch ggf. offiziell per Mail.
Welche Gründe für eine Ablehnung zulässig sind
Natürlich kann dein Unternehmen Urlaubswünsche ablehnen – aber nicht einfach so. Zulässige Gründe sind z. B.:
- Engpässe in der Urlaubszeit (z. B. Sommerferien, Weihnachten)
- Personalmangel durch Krankheit oder Kündigungen
- Projektphasen mit hohem Arbeitsaufkommen
Was nicht geht:
- Pauschal zu sagen: „Länger als 2 Wochen genehmigen wir grundsätzlich nicht.“
- Urlaubsanträge abzulehnen, ohne Begründung.
Tipp: Wenn du planst, mehrere Wochen am Stück zu verreisen:
- Beantrage den Urlaub frühzeitig (am besten ein halbes Jahr vorher)
- Sprich persönlich mit Team und Vorgesetzten
- Biete an, Aufgaben vorzubereiten oder Vertretung zu organisieren
Wie du deinen langen Urlaub gut vorbereitest
Wenn du 3 oder mehr Wochen weg bist, solltest du vorher gut planen – nicht nur, damit dein Urlaub genehmigt wird, sondern auch, damit du ihn wirklich genießen kannst.
Praktische Vorbereitung:
✅ Übergabe-Dokument erstellen
✅ Kolleg:innen einarbeiten (wenn nötig)
✅ Abwesenheitsnotiz mit konkreten Ansprechpartner:innen
✅ To-dos abschließen oder terminieren
✅ Nach dem Urlaub einen Puffer-Tag einplanen (Wiedereinstieg!)
Und was ist mit Probezeit, Teilzeit oder Werkstudis?
Auch in diesen Fällen darf Urlaub am Stück genommen werden – aber es gibt Feinheiten:
- In der Probezeit: Gesetzlich hast du zwar Urlaub, aber meist erst anteilig. Lange Reisen solltest du vorher mit der Führungskraft besprechen.
- Bei Teilzeit: Der Urlaubsanspruch wird anteilig berechnet – aber die Verteilung liegt bei dir.
- Werkstudis: Wenn du angestellt bist, gelten dieselben Rechte. Achte nur auf Prüfungszeiten o. Ä.
Fazit: Ja, Urlaub am Stück ist erlaubt – aber mit Plan
Deine Rechte kennen macht entspannt: Du darfst deinen Jahresurlaub in großen Blöcken nehmen – solange du dich früh genug kümmerst. Lass dich nicht verunsichern: Das Gesetz ist auf deiner Seite.
Kommunikation ist alles: Sprich offen mit deinem Team, übernimm Verantwortung für Vertretung und Planung – dann wird aus dem Wunsch kein Problem.
Gönn dir die echte Erholung: Zwei Tage frei machen ist nett. Drei Wochen verändern deinen Kopf. Wenn’s für dich möglich ist: Tu’s.
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